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gestern hat mich eine Anfrage erreicht, deren Beantwortung auch für Euch spannend sein könnte: wie kann mensch vor der Verwaltung für ein Klo-Vorhaben argumentieren?
Zu Beantwortung will ich etwas ausholen und Euch die Rechtslage...
Guten Morgen,
gestern hat mich eine Anfrage erreicht, deren Beantwortung auch für Euch spannend sein könnte: wie kann mensch vor der Verwaltung für ein Klo-Vorhaben argumentieren?
Zu Beantwortung will ich etwas ausholen und Euch die Rechtslage schildern, um dann einige Ideen/Argumente zu teilen. Es wird ein dreiteiliger Beitrag.
Teil 1 - Was muss rechtlich beachtet werden? Der Klobau
Ich versuche kurz die Gesamtsituation zusammen zu fassen. Ein Kompostklos besteht i.d.R. aus dem Klohäuschen/Klo (Bau) sowie der Verwertung der Fäkalien. Hinterher soll damit gedüngt werden. Damit berühren wir verschiedene Rechtsbereiche. Wenn ein Bau/eine Anlage errichtet wird, greifen verschiedene Gesetze. Weitere betreffen dann die Verwertung der Materialien und das Ausbringen als Dünger. Das Ganze ist komplex und es gibt einen großen Graubereich, da die Nutzung von Kompostklos bisher gesetzlich nicht geregelt ist. Dennoch gibt es Gesetze und Vorschriften, die sich analog auf Kompostklos anwenden lassen könnten. Das kann wichtig sein, wenn zum Beispiel die örtliche Behörde das Vorhaben vorgestellt bekommen soll oder prüfen will.
Was für Rechtsbereiche betrifft zunächst der Bau eines Kompostklos?
1) Wer ein "Gebäude/Bau" errichtet, hat dies genehmigen zu lassen. Allerdings sind bestimmte Bauten ausgenommen, zum Beispiel wenn sie sehr klein sind. Die Länder-Bauordnungen (BauO) regeln, welche das sind. Gemäß der BauO ist u.A. nicht genehmigungsbedürftig: die Errichtung von kleinen Gebäuden/ -teilen (Größen je nach Land), das Aufstellen von Toilettenwagen. Kompostklos / Kompostklohäuschen sind hier zwar nicht genannt, aber eine Analogie scheint möglich.
2) Interessant ist an dieser Stelle auch die rechtliche Stellung im Kleingarten. Die Verwaltungsvorschriften für Kleingärten (in Berlin) sagen zum Beispiel, dass in Dauerkleingärten und Kleingärten ausdrücklich „außerhalb von Wasserschutz-gebieten auch Trocken-bzw. Humustoiletten zulässig“ sind. Hier gelten Anforderungen nach Stand der Technik.
3) Zu guter Letzt gilt für Anlagen, dass sie nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BimSchG) keine schädlichen Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter haben dürfen. Theoretisch ist jede Anlage nach BimschG genehmigungspflichtig. Doch auch hier gibt es Ausnahmen von der Baugenehmigung nach BimSchG, so ist beispielweise eine„Kleinstanlage“ genehmigungsfrei. Auch für Versuchsanlagen gelten besondere Regelungen.
... soo, das war erstmal viel Info. Auf Teil 2, Vewertung und Düngung, komme ich die Tage zurück.
Ob Pferdemist oder Mist von Huhn, Schaf oder Rind - viele Ausscheidungen von Tieren eignen sich hervorragend als organischer Dünger. Hier erfahren Sie, wie er eingesetzt wird und was es zu beachten gilt.
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Den Interkulturellen Gemeinschaftsgarten Garten der Hoffnung Ottersberg gibt es seit 2016. Schwerpunkt ist die Arbeit mit Geflüchteten ( https://anstiftung.de/niedersachsen/102729-garten-der-hoffnung-otterndorf) Die Gruppe hat im Sommer 2020 gute Erfahrungen mit „Picknicks auf Abstand“ und Kulturangeboten gemacht und teilt hier ihre Erfahrungen
"Als es im Sommer wieder erlaubt war, haben wir mit den Aktiven unseres Gemeinschaftsgarten-Projekts ein Picknick im Garten veranstaltet, um den Zusammenhalt der Gruppe zu wahren. Wir haben kleine Sitzgruppen mit festen Sitzplätzen vorbereitet, so dass wir uns nicht zu nahe kamen. Alle aus der Kerngruppe sind gekommen und haben sich etwas zu essen mitgebracht, so dass es ein angeregter Nachmittag mit ca. 20 Personen (plus Kinder) wurde. Zu diesem Ereignis hatten wir auch ein Paar aus Zimbabwe und ein Paar aus Kolumbien eingeladen, die gerade aus einem Camp nach Otterndorf gekommen waren. Mit den „Neuen“ haben wir in den Sommermonaten abwechselnd wöchentlich samstags im Garten Deutsch-Übungsstunden durchgeführt. Es gab noch zwei weitere Veranstaltungen:
Im August haben wir den afghanischen Schriftsteller, der in diesem Jahr Stadtschreiber in Otterndorf war, zu einem Austausch eingeladen, an dem natürlich hauptsächlich afghanische Familien und interessierte Deutsche teilgenommen haben."