Bestehende Gärten sollen gesichert, die Entstehung neuer Gärten gefördert werden. Das Berliner Gemeinschaftsgärten-Programm wurde am 24.01.2023 vom Berliner Senat beschlossen. Das Programm ist das Ergebnis eines zweieinhalbjährigen partizipativen Prozesses von Verwaltungsvertreter*innen, Gemeinschaftsgärtner*innen und Wissenschaftler*innen.
Der Stellenwert der Gärten für die Stadt wird anerkannt und die Vielfalt gestärkt. Sie werden als Schutzräume, Räume für Biodiversität und biologische Bodenaufwertung, für Klimaschutz und Klimaanpassung, der urbanen Nahrungsmittelproduktion und der gesellschaftlichen Transformation benannt.
Die Ziele des Programms sind:
Flächensicherung und Flächenaktivierung
Bereitstellen von Werkzeugen zur gezielten Unterstützung
Verankerung einer dynamischen Programm-Fortschreibung
Stärkung von Gemeinschaftsgärten als Orte für soziale, kulturelle und nachbarschaftliche Interaktion und Wissensvermittlung zu sein.
Das Berliner Gemeinschaftsgärten-Programm
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