Am 18. Dezember hat der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2020 gebilligt. Damit werden die umfänglichsten Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht seit 2013 umgesetzt.
Es geht u.a. um die Erhöhung des Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrags, die Erhöhung der Umsatzfreigrenze auf 45.000...MehrAm 18. Dezember hat der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2020 gebilligt. Damit werden die umfänglichsten Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht seit 2013 umgesetzt.
Es geht u.a. um die Erhöhung des Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrags, die Erhöhung der Umsatzfreigrenze auf 45.000 Euro, die Abschaffung der zeitnahen Mittelverwendung für kleine Einrichtungen, einen vereinfachten Spendennachweis bis 300 Euro, Klimaschutz und Ortsverschönerung sind neben anderen neue gemeinnützige Katalogzwecke.
Alle Änderungen findet ihr hier: http://vereinsknowhow.de/newsletter/400.pdf (ab S.2)