Versicherungen


Bei jedem Gartenprojekt stellt sich früher oder später die Frage nach der richtigen Versicherung. Ist das Gartenprojekt Teil eines schon bestehenden Vereins oder eines anderen Trägers, dann klärt ihr am besten, welche Versicherungen bereits bestehen und ob diese auf das Gartenprojekt zugeschnitten sind oder erweitert werden sollten. Gründet ihr einen eigenen Verein, dann solltet ihr euch vor allen Dingen hinsichtlich einer Vereinshaftpflicht- und Unfallversicherung kundig machen und tätig werden. Habt ihr wertvolle Geräte, eine Gartenhütte oder andere kostenintensive Infrastruktur, dann wäre auch eine Sach- und Inhaltsversicherung zu erwägen. Egal für welche Versicherung ihr euch entscheidet, immer ist zu bedenken, dass es Risiken gibt, die nicht vorhersehbar und nicht abschätzbar sind, und dass es keine umfassende Absicherung gegen alle denkbaren Risiken und entsprechende Haftungsforderungen gibt. Wir haben Informationen und Tipps zusammengestellt. Diese Informationen stellen keine rechtsverbindliche Beratung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 
Eine individuelle Beratung erhalten Verein und ehrenamtlich Aktive bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

 
 

Versicherungsschutz über die Bundesländer 

Die einzelnen Bundesländer haben Rahmenverträge für ehrenamtlich Tätige abgeschlossen. Diese sind jedoch subsidiär, d. h., sie greifen nur, wenn die Ehrenamtlichen nicht durch andere Versicherungen abgesichert sind. Man sollte immer genau prüfen, wer hier worin und wie abgesichert ist. Die Stiftung Mitarbeit hat die länderspezifische Engagementförderung hier zusammengestellt.  

 

Vereinshaftpflichtversicherung

Nicht alle privaten Haftpflichtversicherungen decken ehrenamtliche Tätigkeiten bzw. Tätigkeiten im Rahmen von Vereinen ab. Manchmal sind z. B. Vorstandstätigkeiten explizit ausgeschlossen. 
Eine Vereinshaftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche Dritter gegenüber dem Verein ab und wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. Im Schadensfall richtet sich ein Haftungsanspruch zunächst auf den Verein (Organhaftung); auf einzelne Personen, Vereinsmitglieder oder beauftragte Aufsichtspersonen nur dann, wenn ihnen grob fahrlässige oder gar vorsätzliche Schadensverursachung (etwa Verletzung der Aufsichtspflicht) nachgewiesen werden kann.

Die Versicherung sollte auf den Vereinszweck und die Aktivitäten/Tätigkeitsfelder und die tätigen Personen zugeschnitten sein. Oft sind das neben den  Vereinsmitgliedern auch ehrenamtliche Helfer*innen. Erläutert den Versicherungsanbietern, was ihr macht und vorhabt, fragt nach, was wie versichert ist oder wäre.

Eine extra Veranstalterhaftpflicht kann sinnvoll sein, wenn die Veranstaltung über die vereinsüblichen hinausgeht (und somit nicht mit in der Vereinshaftpflicht enthalten ist). Erkundigt euch bei anderen Vereinen in der Nähe, wie sie es handhaben. Wenn z. B. in einem Verein ständig oder regelmäßig Getränke und/oder Speisen ausgegeben werden, könnte das Risiko einer Lebensmittelvergiftung in die Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden.
Grundsätzlich ist es wichtig, sogenannte Sonderrisiken, wie den Betrieb von Feuerstellen (wozu auch Lehmbacköfen gehören) mit anzugeben, wenn diese geplant sind. 

Das Webinar „Rechtlich sicher im Verein“ der DSEE erläutert, unter welchen Umständen ein Verein und die Vereinsorgane haften und wie man sich absichern kann.  

 

Aufsichtspflicht bei Angeboten für Kinder und Jugendliche 

Die Kinder und Jugendlichen dürfen Gartengeräte und Werkzeuge in die Hand bekommen, natürlich nur, wenn es sich um kein führerscheinpflichtiges Werkzeug handelt oder um schadhaftes Werkzeug/Gartengerät. Ansonsten gilt als Faustregel, ähnlich wie in Tagesstätten oder Schulen, spätestens alle zehn Minuten jedem Kind ein Blick. Bei Angeboten für Kinder und Jugendliche wie Kursen oder Besuche von Schulklassen geht die Aufsichtspflicht der Eltern automatisch auf die aufsichtspflichtige Person (Kurs- oder Gruppenleiter) bzw. den Trägerverein des Gartens über. Aufsichtspflichtige Personen haben darauf zu achten, dass die ihnen zur Aufsicht anvertrauten Minderjährigen selbst nicht zu Schaden kommen und auch keine anderen Personen (Dritte) schädigen. Das Schadensrisiko sollte durch die Vereins-Haftpflichtversicherung gedeckt sein. Die Aufsichtspflicht bei Minderjährigen sollte vorab immer verbindlich geklärt werden. Mit einer Formulierung wie der Folgenden, kann sie auch abgelehnt werden: „Wir weisen darauf hin, dass wir den fachlichen Input geben, die Aufsichtspflicht bleibt jedoch bei der Schule/Eltern/Betreuer*innen etc.“ Werden Kinder außerhalb der regulären Öffnungszeiten auf das Gelände gelassen, dann müssen die erwachsenen Nutzer*innen zur Übernahme einer Aufsichtspflicht in dieser Form oder zur Schließung veranlasst werden. Schilder schützen nur bei irregulärem Betreten.  

 

Unfallversicherung 

Der Unfall-Versicherungsschutz bezieht sich auf die eigentliche ehrenamtliche Tätigkeit, den direkten Weg vom und zum Ehrenamt und Reisen im Auftrag des Vereins (Dienstreise). Wenn die Regelungen der Bundesländer nicht ausreichen, dann kann ein Verein auch eine Gruppen-Unfallversicherung abschließen. Die Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von November 2021 „Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im freiwilligen Engagement“ erläutert die Möglichkeiten des Unfallversicherungsschutzes.  

 
 

Dienstfahrt-Versicherung 

Zweck der Versicherung ist es, Mitarbeiter*innen, (ehrenamtliche) Vorstände, Mitgliedern sowie anderen ehrenamtlichen Helfer*innen auf dienstlich angeordneten Fahrten mit dem eigenen Pkw abzusichern. „Dienstlich anordnen“ kann auch ein ehrenamtlicher Vorstand. Die Versicherung kann pauschal für alle im Auftrag der Organisation fahrenden Mitglieder oder Mitarbeiter*innen, für namentlich genannte Mitarbeiter*innen und satzungsgemäße Vorstandsmitglieder oder tageweise (Tageskasko) abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass die Fahrten in einem Fahrtenbuch dokumentiert werden.  

 

Versicherung finden

Überlegt, welches Fehlverhalten auftreten könnte und für welche Risiken der Verein oder die Vereinsorgane haftbar gemacht werden können. Nur dafür braucht man dann auch eine Versicherung.

Es gibt einige Versicherungen, die spezielle Tarife für Vereine haben. Informiert euch bei ähnlich gelagerten (Garten-)Projekten bzw. Vereinen über deren Versicherungen oder bei einem unabhängigen Versicherungsexperten über das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für euer Projekt. In einigen Bundesländern ist es für Vereine möglich, Verträge mit dem jeweiligen Gemeinde-Versicherungs-Verband abzuschließen, die Vorteile hinsichtlich Kosten und Konditionen bieten. Auch Vereinsdachverbände auf Landesebene, z. B. im Sport- und Kulturbereich, haben Rahmenverträge, und es kann sich lohnen, sich hier beraten zu lassen. 

In Stuttgart können Garteninitiativen (Gartenprojekte, die noch keinen Träger haben) Mitglied beim Kleingartenverein werden (mindestens 10 Personen für einen bestimmten Jahresbetrag pro Person) und bekommen die Haftpflichtversicherung des Kleingartenvereins für ihre Fläche (die ganz woanders sein kann). Es handelt sich um eine Starthilfe für maximal fünf Jahre. Es müssen Absichten zur Gründung eines eigenen Vereins vorhanden sein.

Es gibt einige Versicherungsgesellschaften, die sich auf Vereine und gemeinnützige Organisationen spezialisiert haben. Macht euch dazu kundig, fragt z.B. bei anderen Vereinen nach.
 

Webinar: Versicherungsschutz für Engagierte und Vereine

Jede Gartengemeinschaft muss sich irgendwann mit der Entscheidung für die richtige Versicherung auseinandersetzen. Im Webinar erklärt Referent Falko Domris (Versicherungsexperte bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt), für welche Risiken es versicherungstechnische Lösungen gibt. Er erläutert, wie eine Auswahl passender Angebote erfolgen kann und was beim Abschluss eines Vertrags zu beachten ist. Auch auf das richtige Verhalten im Schadensfall geht er ein. 

Webinar Verein Datenschutz

Download der Präsentation hier.    

 


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